Ihre Beauftragung und meine Suche unterliegt dem deutschen Personenstandsrecht. Das deutsche Personenstandsrecht unterliegt wiederum dem Datenschutz, das heißt, daß Urkunden im Rahmen Sperrfristen unterliegen:
-Geburten 110 Jahre
-Ehen 80 Jahre
-Todesfälle 30 Jahre
Um für Sie eigenverantwortlich tätig werden zu können, benötige ich deswegen die Bevollmächtigung in Vertretung personenstandsrechtlicher Beantragungen.
Ferner benötige ich zur Beauftragung den Antrag "Vertrag Deutsche Ahnenforschung" mit Ihrem Anliegen ausgefüllt und unterschrieben.
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